Im Arbeitsrecht betreuen Sie in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dr. Schilling. Er hat im Bereich des Arbeitsrechts seine Doktorarbeit verfasst.
Der Fachbereich des individuellen Arbeitsrechts stellt einen besonderen Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei dar.
Im Vergleich mit anderen Rechtsgebieten ist das Arbeitsrecht durch seine kurzen Fristen geprägt. Wer eine arbeitsrechtliche Entscheidung angreifen will, sollte sich daher schnellstmöglich durch einen Spezialisten beraten lassen. Für Kündigungsschutzklagen ist eine Frist von drei Wochen zu beachten, in vielen Arbeitsverhältnissen gelten kurze Ausschlussfristen für Lohn- und Gehaltsansprüche.
Die rechtlichen Fragen im Erbrecht sind sehr vielschichtig und betreffen unter anderem Punkte wie die vorweggenommene Erbfolge, Testamentserrichtung, die Erbegemeinschaft und ihre Auseinandersetzung, Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil und Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung, Erbschein und Testamentsvollstreckung.
Herr Rechtsanwalt Kaiser gehört der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge an. Er verfügt insbesondere auch über Erfahrungen in der Tätigkeit als Testamentsvollstrecker.
Das Erschließungsbeitragsrecht und das Recht über andere kommunale Abgaben bearbeitet in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Auseinandersetzungen mit Gemeinden über kommunale Abgaben in dieser Form sind Teil des Verwaltungsrechts.
Das Erschließungsbeitragsrechts sowie das Recht über andere kommunale Abgaben beschäftigt sich mit Erschließungsbeiträgen, Wasserversorgungsbeiträgen, Abwasserbeiträgen, Wassergebühren, Abwassergebühren, Niederschlagsabwassergebühren oder auch mit hierüber abzuschließende Ablösevereinbarungen. Merkmal ist regelmäßig die Anforderung von Beiträgen mit Bescheiden oder Vorausleistungsbescheiden.
Als spezieller Teilbereich des Verkehrsrechts wird spezialisiert auch das Fahrerlaubnisrecht von unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Schilling bearbeitet. Teilbereiche, um die es hier geht, sind exemplarisch
Fahrerlaubnisentzug
Fahrverbot / Absehen vom Regelfahrverbot
Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)
Neuerwerb / Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug.
Unter Familiensachen fallen unter anderem folgende Aufgabengebiete:
Ehescheidung, Rechtsfolgen der Trennung, Ansprüche auf Unterhalt, Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangs, Versorgungsausgleich, steuerrechtliche Auswirkungen bei Scheidung und Trennung, Güterrecht mit den drei deutschen Güterständen: Gütertrennung, Gütergemeinschaft und Zugewinngemeinschaft, Gestaltung von Eheverträgen.
Wir ziehen Ihre Forderungen effizient und erfolgsorientiert ein. Wir betreiben sowohl das außergerichtliche Inkasso und vermeiden so lange Instanzenwege und die hieraus resultierenden Kosten. Für das gerichtliche Mahnverfahren sind wir bei allen bundesdeutschen Mahngerichten tätig. Wir leiten unverzüglich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein. Zu unserem Maßnahmenkatalog zählen insbesondere außergerichtliche Mahnung, Abklärung von Beitreibungsaussichten, Erwirken von Mahnbescheid und Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsaufträge an den Gerichtsvollzieher, Kontopfändung, Lohnpfändung und Abnahme der Vermögensauskunft.
Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Auf diesem Fachgebiet betreut Sie in unserer Kanzlei Herr Dr. Stefan Bartholme und Herr Dr. Klaus Schilling.
Das Handelsrecht beinhaltet Vorschriften über die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartnern sowie das Gesellschaftsrecht. Schwerpunkte sind die Fragen zu folgenden Punkten:
Handelskauf, Recht der offenen Handelsgesellschaft – OHG, der Kommanditgesellschaft – KG und der stillen Gesellschaft, Handelsvertreter, insbesondere Ausgleichs- und Provisionsansprüche des Handelsvertreters.
Zum Mietrecht zählen neben der beratenden Tätigkeit zum Abschluss von Mietverträgen natürlich Auseinandersetzungen über Mietmängel, Minderung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung, Kündigung und Räumung.
Das Nachbarrecht hat nicht nur mit dem Überbau von Grundstücken durch Immobilien, sondern auch mit dem Überwuchs von Pflanzen zu tun. Auch die Höhe von Hecken, Sträuchern oder Bäumen ist oftmals Streitpunkt. Das Nachbarrecht beinhaltet aber auch das Überfahren eines Nachbargrundstücks für Bauzwecke oder das Ablagern von Baumaterialien auf dem Nachbargrundstück sowie Abgrabungen von Nachbargrundstücken. Allgemein bekannt ist, dass das Nachbarrecht Abstandsvorschriften für Pflanzen an der Grundstücksgrenze enthält.
Nicht hierunter fällt das öffentliche Nachbarrecht als Teil des öffentlichen Baurechts mit den dortigen Abstandsregelungen von Gebäuden. Öffentliches Baurecht bearbeitet in unserer Kanzlei Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme als Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Angelegenheiten des öffentlichen Baurechts werden im Rahmen von Beratungen aber auch Auseinandersetzungen in unserer Kanzlei von Herrn Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme bearbeitet. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Das öffentliche Baurecht ist Teil des Verwaltungsrechts.
Das öffentliche Baurecht beschäftigt sich mit der Zulässigkeit von Bauvorhaben, angefangen mit etwa zugrundeliegender Bebauungspläne. über die Zulässigkeit von einzelnen Bauvorhaben im Bereich von Bebauungsplänen, im nicht überplanten innerörtlichen Bereich, sowie im Außenbereich.
Weiter fallen hierunter Auseinandersetzungen über eine Veränderungssperre, eine Zurückstellung von Baugesuchen, über eine Nutzungsuntersagung oder eine Abbruchsanordnung oder Auseinandersetzungen wegen einer Nachbarbebauung. Regelmäßig erfolgt die Auseinandersetzung mit einer gegenüberstehenden Baubehörde.
Das private Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen der an der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens Beteiligten, also insbesondere des Bauherrn zum Bauunternehmer, aber auch die Rechtsbeziehungen der am Bau Beteiligten zu Dritten.
Dies umfasst insbesondere:
Bauverträge nach BGB oder VOB/B
Abrechnung und Bezahlung von Bauleistungen
Kündigung des Bauvertrages
Leistungsbeschreibung und Nachträge
Baumängel
Abnahme und Mängelrechte
Bauträgerrecht
Sicherungsmöglichkeiten für Bauherrn und Bauunternehmer
Unsere Kanzlei verfügt über eine langjährige Spezialisierung in allen Bereichen des Verkehrsrechts. Ihr kompetenter Ansprechpartner ist Herr Rechtsanwalt Dr. Klaus Schilling.
Die Bereiche, die wir hier abdecken, sind beispielsweise
Unfallregulierung, insbesondere vollständige Regulierung sowohl von Fahrzeugschäden wie auch von Personenschäden, d.h. Durchsetzung von Schadenersatz und Schmerzensgeld etc.,
Ordnungswidrigkeitenrecht und Verkehrsstrafrecht / Strafrecht,
Leasingvertrag,
Kfz-Kaufvertrag / Fahrzeugkauf,
versicherungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit Straßenverkehr und Kraftfahrzeugen.
Sie werden von unserer Kanzlei durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Klaus Schilling in allen Bereichen des privaten Versicherungsrechts hochspezialisiert vertreten und beraten, so beispielsweise
Alle unsere Rechtsanwälte bearbeiten im Rahmen des Vertragsrechts in den jeweiligen Spezialgebieten vorkommende Verträge, beispielsweise Arbeitsverträge, Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge, Erbverträge, Eheverträge oder Versicherungsverträge. Maßgebend für die Zuweisung der Bearbeitung ist das von dem jeweiligen Rechtsanwalt bearbeitete Spezialgebiet. Jeder unserer Rechtsanwälte ist natürlich in der Lage, auch andere Verträge, wie Reiseverträge, Darlehensverträge oder Dienstverträge zu bearbeiten. Hierzu gehört auch der Entwurf von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Das Wettbewerbsrecht bearbeitet Herr Rechtsanwalt Matthias Kaiser soweit es um die Anwendung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das UWG, geht. Es regelt die Verhaltensweisen zwischen Marktteilnehmern und insbesondere zwischen Mitbewerbern. Nicht selten kommt es nämlich zwischen Mitbewerbern zu Wettbewerbsverstößen, die auch unbewusst begangen werden können. Die Folgen sind regelmäßig Abmahnungen, einstweilige Verfügungen, Schadensersatzforderungen und im Weiteren Unterlassungsklagen eines Unternehmens, das seine Rechte durch Mitbewerber verletzt sieht. Wer eine Abmahnung erhält, muss zügig handeln.
Die Streitigkeiten betreffen insbesondere folgende Punkte:
täuschende oder irreführende Werbung, vergleichende Werbung, Anforderung an die Preisdarstellung, allgemeine Geschäftsbedingungen, wettbewerblicher Leistungsschutz, belästigende Werbung, Abmahnung und Abmahnkosten.
Das Wohnungseigentumsrecht wird in unserer Kanzlei vom Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Herr Rechtsanwalt Dr. Stefan Bartholme bearbeitet.
Das Wohnungseigentumsrecht ist die Rechtsgrundlage sämtlicher rechtlicher Probleme, die sich um eine Eigentumswohnung drehen. Angefangen von dem Erwerb einer Eigentumswohnung über deren bauliche Veränderung, Hausgelder und Hausgeldabrechnung bis hin zu Beschlussanfechtungen einer Wohnungseigentümerversammlung und der Entziehung von Wohnungseigentum werden hier sämtliche Bereiche erfasst.